FinVor Beratungs AG - Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Zweck und Rechtsstellung der Gesellschaft
Die FinVor Beratungs AG nachfolgend FinVor Beratungs AG genannt - ist eine AG mit Sitz in Dielsdorf. Der Gesellschaftszweck besteht in der Erbringung von Dienstleistungen als ungebundener Versicherungsvermittler. Ein Auftrag für Mandanten der FinVor Beratungs AG wird mittels Maklermandat, welches durch alle Beteiligten unterzeichnet wird, begründet.
Informationspflichten an die Mandanten (gem. Art. 45 VAG)
Ihre Ansprechpartnerin
FinVor Beratungs AG ist eine ungebundene Vermittlerin gemäss Art. 40 Abs. 2 VAG und eingetragen im von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA geführten Register für Versicherungsvermittler unter der Nummer F00164528.
Vertragsbeziehungen
Als unabhängiger Versicherungsvermittler arbeitet FinVor Beratungs AG je nach Versicherungsbedarf der Mandanten mit verschiedenen Anbietern von Versicherungsdienstleistungen in allen Versicherungszweigen zusammen.
Mit den Versicherungsunternehmen bestehen Zusammenarbeitsverträge, welche Form und Inhalt der Zusammenarbeit regeln. Sie enthalten keine Regelungen, welche die Unabhängigkeit von BSC einschränken könnten. Die FinVor Beratungs AG bestätigt, mit folgenden Versicherungsgesellschaften Vertragsbeziehungen zu pflegen:
AIG, Allianz Suisse, Allvor, Alvoso, Asga, Automate, Avanea, AXA, AXA Arag, AXA XL, Baloise, Belmot, CAP, Chubb, Compacta, Concordia, Convitus, CSS, Dextra, Dual Swiss, Elips Life, Elite Fondations, Emmental, Epona, Europäische Reiseversicherung, Fortuna Rechtsschutz, Futura, Gastrosocial, Gemini, Generali, GlarnerSach, Global Aerospace, Groupe Mutuel, GVB, Helsana, Helvetia, Hotela, Innova, Liberty, Liberty Mutual, Liberty Speciality Markets, Liechtenstein Life, Mannheimer, Markel, Medpension, Mobiliar, Nest, NoventusCollect, Orion, ÖKK, Pantaenius, PAT-BVG, Pax, PensExpert, PensFlex, PKG, PK SHP, Previs, Profond, Pro Life, Pro Medico, Prosperita, Protekta, Revor, RMS, Schweizerische Ärztekrankenkasse, Servisa, Simpego, Smile direct, Solida, SSO, Stiftung Abendrot, Swica, Swiss Life, Sympany, Tellco pkPRO, TSM, UWP, Vaudoise, Visana, VSAO, VVST, WFC, Youplus, Zürich
Aus- und Weiterbildung
Gerne wird auf Wunsch eine Übersicht der von unseren Versicherungsvermittlern/-vermittlerinnen absolvierten Aus- und Weiterbildungen zur Verfügung gestellt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an FinVor Beratungs AG bzw. BSC.
Haftung
Die im Brokermandat als Beauftragte genannte Partei gilt als die Person, die für Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit ihrer Vermittlungstätigkeit haftbar gemacht werden kann.
FinVor Beratungs AG haftet für grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden. Die Haftung für leichtfahrlässig verursachte Schäden ist im Rahmen des gesetzlich zulässigen Umfangs ausgeschlossen. FinVor Beratungs AG verfügt über die von der zuständigen Aufsichtsbehörde für ungebundene Versicherungsvermittler vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung.
Sind Unterlagen oder Informationen des Mandanten unvollständig oder mangelhaft und entsteht direkt oder indirekt daraus ein Schaden, haftet die FinVor Beratungs AG nicht dafür.
Die BSC Broker Service Center GmbH (BSC) erbringt Dienstleistungen für die FinVor Beratungs AG. Diese umfasst einzig das Produktemarketing, Erarbeiten von allgemeinen Vergleichen, die Offertkoordination, die Triage der Korrespondenz, die Provisionsabrechnung und weitere von uns delegierten Leistungen. Mit Ausnahme der soeben erwähnten Tätigkeiten von BSC erbringt FinVor Beratungs AG sämtliche Tätigkeiten im Rahmen des Riskmanagements, der Beratung der Mandanten. Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet allein die FinVor Beratungs AG. Die Haftung der BSC ist, soweit gesetzlich zulässig, gegenüber dem Mandanten ausgeschlossen. Mit der Unterschrift auf dem Maklermandat erklärt sich der Mandant als damit einverstanden.
Haftungsbegrenzung für Anlagerisiken
Die Beauftragte haftet ausschließlich für grobfahrlässig und vorsätzlich zugefügte direkte Schäden. Jede weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird ausdrücklich wegbedungen.
Bezüglich der vermittelten Produkte, insbesondere von Kapitalanlagen, bestätigt der Kunde, dass er über die damit verbundenen Risiken aufgeklärt worden ist, sie kennt und verstanden hat. Namentlich erklärt er darüber informiert worden zu sein, dass die von ihm gewählten Kapitalanlagen mit Chancen und mit Risiken verbunden sind und dass bei Fremdwährungen zusätzlich Währungsrisiken bestehen. Sämtliche zur Verfügung gestellten Ertragsdokumentationen beziehen sich ausschließlich auf die Vergangenheit.
Der Kunde bestätigt des Weiteren, dass er darüber informiert wurde, dass sein investiertes Kapital je nach Anlagestrategie mehr oder weniger grossen Schwankungen ausgesetzt und eine Rückzahlung des eingesetzten Kapitals nicht garantiert werden kann. Insbesondere bestätigt der Kunde auch, dass er, unabhängig davon welche Anlagestrategie und Risikogruppe er wählt, Gefahr läuft, die gesamte Anlage verlustig zu gehen. Bei Kapitalien- und Kapitalanlagen kann sich eine Auszahlung zudem über längere Dauer verzögern. Eine Zusage über künftige Erträge kann ebenfalls nicht gemacht werden.
Datenschutz / Geheimhaltung
Um die mit der Auftraggeberin vereinbarten Dienstleistungen erbringen zu können, werden die dafür notwendigen Personendaten (bspw. Name, Adresse, Telefonnummer, AHV-Nummer, Angaben über vergangene Schadenfälle, Gesundheitszustand, Lohnangaben etc.) bearbeitet und an Versicherungsunternehmen und/oder Vorsorgeeinrichtungen übermittelt. Dabei werden die anwendbaren Datenschutzbestimmungen eingehalten. Die Daten werden bei der BSC/FinVor Beratungs AG physisch und/oder in elektronischer Form aufbewahrt. Die Zwecke der Datenbearbeitung, die Aufbewahrung der Daten, die Übermittlung der Daten und weitere wichtige Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung:
Die MitarbeiterInnen der BSC und der FinVor Beratungs AG unterliegen der Schweigepflicht. Die Datenbearbeitung kann verschiedenartig durchgeführt werden. Diese ist in der Datenschutzerklärung festgehalten. Die Datenschutzerklärung ist auf der Webseite der BSC (brokerservice.ch) und der FinVor Beratungs AG, www.finvor.ch abrufbar. Die Daten werden in Papierform und/oder elektronisch aufbewahrt. Der Mandant erklärt sich mit dieser Datenschutzerklärung einverstanden.
Bei Firmenkunden informieren die verantwortlichen alle Personen, bei denen Personendaten bearbeitet werden (z.B. BVG, KTG mit Fixlöhnen, usw.), wo sie die Datenschutzerklärung der FinVor Beratungs AG und der BSC finden und an wen sie sich bei Fragen wenden können.
Entschädigung
Honorar
Der Mandant schuldet der FinVor Beratungs AG für vereinbarte oder in seinem Interesse erbrachten Dienstleistungen Honorare und Nebenkosten in absteigender Reihenfolge gemäss:
- Individuell vereinbartem Honorar
- Preisliste der FinVor Beratungs AG
- Nach Aufwand zu einem Stundensatz von CHF 150.- exkl. MWST soweit nicht durch die Entschädigung Dritter gedeckt
- Ohne Abrechnung, das heisst, die FinVor Beratungs AG vereinnahmt die Entschädigung der Versicherungsunternehmen, Stiftungen und weiteren für die erbrachten Dienstleistungen. Der Mandant verzichtet ausdrücklich auf Herausgabe solcher Entschädigungen.
Entschädigungsvereinbarungen zwischen dem Mandanten und der FinVor Beratungs AG betreffen die BSC Broker Service Center GmbH nicht. Ausgenommen davon sind durch die BSC Broker Service Center GmbH schriftlich bestätigte Änderungen.
FinVor Beratungs AG verpflichtet sich, die Offenlegung der Entschädigung nach Art. 45b VAG gegenüber den Mandanten vorzunehmen.
Entschädigungen von Versicherungsunternehmen, Stiftungen und weiteren Gesellschaften
Der Mandant ist sich bewusst und ausdrücklich darüber informiert, dass die FinVor Beratungs AG im Rahmen seiner Tätigkeit als Broker oder bei Gelegenheit der Auftragserfüllung Entschädigungen (z.B. Provisionen, Courtagen, usw.) von Dritten, insbesondere von Versicherungsgesellschaften, erhält oder erhalten könnte. Falls die FinVor Beratungs AG solche Entschädigungen erhält, welche es gemäss jeweils aktueller Rechtsprechung oder gemäss jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften dem Mandanten abliefern müsste, so ist der Mandant ausdrücklich damit einverstanden, dass die FinVor Beratungs AG diese Entschädigung zusätzlich für seine Tätigkeit für den Mandanten erhält. Der Mandant erklärt mit der Unterzeichnung des Maklermandates ausdrücklich, auf die Herausgabe dieser Entschädigung zu verzichten.
Wird nichts anderes vereinbart, gilt die Abrechnung nach d. Wünscht der Mandant im Nachhinein eine andere Abrechnungsart als vereinbart, verzichtet der Mandant wie beschrieben auf eine rückwirkende Herausgabe der Entschädigung Dritter. In der Beilage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Mandant eine Liste mit den ungefähren Entschädigungssätzen der Versicherungsgesellschaften bekommen. Der Mandant wurde im Zusammenhang mit der Beratung resp. einem Abschluss über die Entschädigung informiert. Er hat zudem das Recht, jederzeit Informationen zu den genauen Entschädigungen zu bekommen. Mit dieser Liste ist dem Kunden bekannt, auf welche Entschädigungen er verzichtet.
Entschädigungen als Finanzdienstleister (Retrozessionen und andere)
Für die Vermittlung von Produkten erhält die Beauftragte Rückvergütungen (Retrozessionen), die von Depotbanken oder anderen Dritten erstattet werden, über welche die FinVor Beratungs AG Geschäfte abwickelt bzw. deren Produkte auf Rechnung des Kunden erworben werden. Diese Rückvergütungen bilden einen Bestandteil des Honorars der FinVor Beratungs AG.
Der Kunde anerkennt dies und verzichtet explizit darauf, einen Anspruch auf solche Vergütungen geltend zu machen. Darüber hinaus tritt er seine Ansprüche an die FinVor Beratungs AG ab.
Die Höhe der Rückvergütungen richtet sich nach dem gewählten Produkt:
- Bei Anlagefonds kann die einmalige Retrozession bis zu neunzig Prozent der von der Anlagefondsgesellschaft verlangten Ausgabekommission betragen.
- Bestandeskommissionen von Anlagefonds und Zertifikaten:
Bei Anlagen in Aktien, Obligationen und ETFs (Exchange Traded Funds) erhält die FinVor Beratungs AG keine regelmässig wiederkehrenden Entschädigungen. Bei Anlagen in strukturierte Produkte wie zum Beispiel Zertifikate, kapitalgarantierteKapitalanlagen etc. erhält die FinVor Beratungs AG eine jährlich wiederkehrende Bestandesretrozession, die zwischen 0.05% und 1.2% des aktuellen Wertes dieser strukturierten Produkte betragen kann. Bei Anlagefonds erhält die FinVor Beratungs AG eine jährlich wiederkehrende Bestandesretrozession von bis zu 1.2% des aktuellen Wertes dieser Anlagefonds. - Bestandeskommissionen für die Zuführung von Vermögenswerten:
In einzelnen Fällen erhält die FinVor Beratungs AG von der Depotbank für die Zuführung neuer Vermögenswerte eine separate Retrozession, auch Finder's Fee.
Dienstleistungen
Die FinVor Beratungs AG berät den Mandanten in Versicherungsangelegenheiten. Dies beinhalten insbesondere die Betreuung und Bewirtschaftung aller bestehenden Versicherungsverträge, Überprüfung des Versicherungsbedarfs und des Versicherungsportefeuilles, periodische Prüfung des Prämienangebotes auf dem Versicherungsmarkt, Einholen von Offerten bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften, Erneuerungen und Neuabschlüsse von Versicherungspolicen und Unterstützung im Schadenfall.
Für weitergehende Auftragsarbeiten wird ein Beratungshonorar gemäss gegenseitiger Absprache verrechnet.
Mandantenangaben / Legitimationsprüfung
Der Mandant verpflichtet sich, bei der Aufnahme eines Versicherungsantrages alle Informationen betreffend den Personen- und Sachinformationen wahrheitsgetreu an die FinVor Beratungs AG an- resp. weiterzugeben.
Insbesondere ist die Korrektheit der Mandantenaussagen bei Gesundheitsfragen unumgänglich. Werden Tatbestände oder Krankheiten verschwiegen, kann dies zu einer Anzeigepflichtverletzung führen. Eine Anzeigepflichtverletzung kann nach Versicherungsvertragsgesetz zu einer Kündigung des Versicherungsvertrags durch das Versicherungsunternehmen führen. . Die FinVor Beratungs AG verpflichtet sich zur gewissenhaften Prüfung der Legitimation des Kunden und der Bevollmächtigten. Weiter verpflichtet sich FinVor Beratungs AG, den Kunden über mögliche Folgen von Anzeigepflichtverletzungen aufzuklären. Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln und Fälschungen oder Täuschungen entstandenen Schaden, trägt der Kunde, sofern die FinVor Beratungs AG die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.
Übermittlungsfehler
Den aus der Benützung von Post, Telefax, Telefon, E-Mail und anderen Übermittlungs- oder Transportarten entstehenden Schaden, wie z.B. aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen, trägt der Mandant, sofern die FinVor Beratungs AG die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.
Mitwirkungspflicht des Mandanten
Der Mandant verpflichtet sich zur Mitwirkungspflicht. Ändert sich eine Gefahrstatsache (z.B. Standort, Tätigkeit, Versicherungssumme, usw.) verpflichtet sich der Mandant dies der FinVor Beratungs AG umgehend mitzuteilen. Dasselbe gilt für neue Gefahrstat-sachen. Stellt der Mandant Fehler bei einer Versicherungspolice fest, ist dies der FinVor Beratungs AG umgehend mitzuteilen. Ergeben sich Schäden aus der Unterlassung des Mandanten, ist die Haftung von FinVor Beratungs AG soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Copyright
Die von der FinVor Beratungs AG abgegebenen Auswertungsunterlagen und Konzepte an die Kunden unterstehen einem Copyright, welches die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers (BSC/ FinVor Beratungs AG) an seinem geistigen Eigentum schützt.
Sonstiges
Die FinVor Beratungs AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern und die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Die aktuellen AGB’s können auf der Webseite der FinVor Beratungs AG, www.finvor.ch abgerufen werden.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Bei Streitbarkeit zwischen dem Mandanten und der FinVor Beratungs AG gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der FinVor Beratungs AG.
Offenlegung der Entschädigungen nach Art. 45b Versicherungsaufsichtsgesetz
Für die Erbringung der Dienstleistungen erhält FinVor Beratungs AG von den Versicherungsunternehmen oder Dritten eine marktübliche Courtage, welche in den offerierten Prämien enthalten ist. Die Entschädigungen der Versicherungsunternehmen an FinVor Beratungs AG sind abhängig von der jeweiligen Prämienhöhe und der Versicherungsbranche. FinVor Beratungs AG hat mit den Versicherungsunternehmen oder Dritten folgende Courtagesätze vereinbart:
Branche |
Satz in % der Nettoprämie |
Normaler Satz |
Sachversicherungen |
7.5 bis 15% |
15% |
Haftpflichtversicherungen |
7.5 bis 15% |
15% |
Rechtsschutzversicherungen |
15% |
15% |
Motorfahrzeugversicherungen
|
4 bis 10% |
4% |
Unfallversicherungen |
3 bis 7% |
5% |
Unfall Zusatzversicherungen |
15 bis 17.5% |
15% |
Krankentaggeldversicherungen |
7.5 bis 10% |
7.5% |
Kollektivlebensversicherungen |
0.5 bis 1.8% |
1% |
Einzellebensversicherungen |
0.7 bis 5.3% der Produktionssumme* |
|
Krankenkassen
|
CHF 0.00 bis CHF 70.00 |
CHF 70.00 |
* Die Produktionssumme setzt sich aus den einbezahlten Nettoprämien (ohne Stempelsteuer), der Laufzeit und des produktespezifischen Koeffizienten zusammen. Produktionsspezifische Koeffizienten sind zwischen 10 und 120%.
Der Mandant hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Information nach Art. 45 VAG und Offenlegung der Entschädigungen nach Art. 45b VAG ausgehändigt bekommen und erklärt sich mit diesen einverstanden.
Ort, Datum |
Vorname, Name und Unterschrift Mandant |